Allgemeine Geschäftsbedingungen für Immobilienfotografie und Objektfilme
Luca Skowronek, Immobilien · Foto & Film, Schlehdornweg 23, 22335 Hamburg, USt-IdNr. DE334450126, E-Mail business@lucaskowronek.de, Telefon +49 171 1777560, im Folgenden „Auftragnehmer“.
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern über Immobilienfotografie, Objektfilme, Drohnenaufnahmen und die damit verbundenen Leistungen, insbesondere Bearbeitung, Schnitt und digitale Bereitstellung.
(2) Auftraggeber können Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein, zum Beispiel Maklerbüros, Bauträger oder Hausverwaltungen, oder Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, zum Beispiel private Eigentümer. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).
(4) Für eine laufende Zusammenarbeit kann ein Rahmenvertrag („Monatspaket“) geschlossen werden. Er ergänzt diese AGB. Bei Widersprüchen geht der Rahmenvertrag vor.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf lucaskowronek.de ist kein verbindliches Angebot. Sie lädt dazu ein, eine Anfrage zu stellen.
(2) Auf eine Anfrage hin erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot in Textform. Es nennt die Leistungen, den Termin oder Terminrahmen, die Lieferfrist und einen festen Gesamtpreis. Mit dem Angebot erhält der Auftraggeber diese AGB und die Datenschutzhinweise für Auftraggeber, Verbraucher zusätzlich die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular (§ 17). Das Angebot gilt 14 Tage.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot per E-Mail oder unterschrieben annimmt. Der Auftragnehmer bestätigt Auftrag und Termin danach in Textform. Die Bestätigung enthält den Vertragsinhalt und diese AGB.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Typische Leistungen sind Immobilienfotos, ein Objektfilm (wahlweise mit Moderation durch den Auftraggeber) oder beides an einem Termin. Drohnenaufnahmen gehören nur dazu, wenn das Angebot sie ausdrücklich nennt (§ 12).
(2) Der Auftragnehmer gestaltet die Aufnahmen im Rahmen des Briefings nach eigenem fachlichen und künstlerischen Ermessen, insbesondere bei Perspektive, Licht, Bildauswahl, Schnitt und Musik. Eine abweichende Stilvorstellung ist kein Mangel, solange die Aufnahmen dem Briefing und dem vereinbarten Zweck entsprechen.
(3) Zur Standardbearbeitung gehören Belichtungs- und Farbkorrektur, das Ausrichten stürzender Linien, der Bildausschnitt und das Entfernen kleiner Störungen wie Kabel oder Flecken. Weitergehende Veränderungen, etwa das Entfernen von Möbeln, virtuelles Einrichten oder der Austausch des Himmels, erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung (§ 15).
(4) Der Auftragnehmer nimmt keine Bearbeitung vor, die Mängel oder wesentliche Eigenschaften der Immobilie oder ihrer Umgebung verschleiert, zum Beispiel Schäden, Bauwerke oder Leitungen in unmittelbarer Nähe. Entsprechende Wünsche kann er ablehnen.
(5) Geliefert werden die fertig bearbeiteten Dateien in den Formaten laut Angebot, in der Regel Fotos als JPG in Web- und Druckauflösung und Filme als MP4 im Querformat 16:9, auf Wunsch zusätzlich im Hochformat 9:16. Rohdaten wie RAW-Dateien, ungeschnittenes Filmmaterial und Projektdateien gehören nicht zur Leistung und werden nicht herausgegeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(6) Der Auftragnehmer darf qualifizierte Dritte einsetzen, zum Beispiel eine zweite Kamera oder einen Drohnenpiloten. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für deren Leistung verantwortlich.
§ 4 Termin und Lieferung
(1) Den Aufnahmetermin vereinbaren die Parteien gemeinsam.
(2) Die Lieferung erfolgt spätestens fünf Werktage nach dem Aufnahmetermin. Für Drohnenaufnahmen mit Genehmigungspflicht oder für Zusatzleistungen kann das Angebot eine andere Frist nennen.
(3) Der Auftragnehmer stellt die Dateien digital über das Kundenportal auf lucaskowronek.de oder per Download-Link bereit. Die Dateien liegen auf Servern in Deutschland. Sie bleiben 90 Tage ab Bereitstellung abrufbar. Der Auftraggeber lädt die Dateien in dieser Zeit herunter und sichert sie selbst.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Immobilie zum vereinbarten Termin zugänglich ist und eine Ansprechperson vor Ort ist oder die Schlüsselübergabe geregelt ist.
(2) Die Immobilie ist aufnahmebereit: aufgeräumt, mit funktionierender Beleuchtung und ohne persönliche Gegenstände wie Familienfotos, Dokumente, Post, Wertgegenstände und Fahrzeuge mit lesbarem Kennzeichen. Eine Checkliste steht unter lucaskowronek.de/vorbereitung/. Aufräum- und Umräumarbeiten gehören nicht zur Leistung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass
- Eigentümer, Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte mit den Aufnahmen und der vereinbarten Nutzung einverstanden sind,
- Personen, die auf den Aufnahmen erkennbar sein sollen, zum Beispiel bei einer Moderation, in Aufnahme und Veröffentlichung eingewilligt haben,
- urheberrechtlich geschützte Werke in der Immobilie, etwa Kunstwerke, Fotos oder Plakate, entfernt oder die Rechte geklärt sind, soweit sie nicht nur unwesentliches Beiwerk sind (§ 57 UrhG).
(4) Ist der Auftraggeber Unternehmer, stellt er den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass eine nach Absatz 3 erforderliche Zustimmung oder Einwilligung fehlt, soweit der Auftraggeber dies zu vertreten hat.
(5) Bei Filmen mit Moderation bereitet der Auftraggeber die Inhalte vor. Der Auftragnehmer hilft auf Wunsch bei Aufbau und Formulierung.
(6) Verzögert sich der Beginn des Termins aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als 30 Minuten, zum Beispiel weil der Zugang fehlt oder die Immobilie nicht aufnahmebereit ist, kann der Auftragnehmer den Termin abbrechen. Dann gilt § 6 Absatz 3 wie bei einer Absage am Termintag.
§ 6 Wetter, Verschiebung und Absage
(1) Außenaufnahmen und Drohnenflüge hängen vom Wetter ab. Ist das Wetter für die vereinbarten Aufnahmen ungeeignet, etwa wegen Regen, starkem Wind oder Nebel, stimmen sich die Parteien bis 18 Uhr am Vortag ab. Der Auftragnehmer kann den Termin oder einzelne Außenaufnahmen auf einen Ersatztermin verschieben. Das ist für beide Seiten kostenfrei. Auf Wunsch finden die Innenaufnahmen wie geplant statt, und die Außenaufnahmen werden einmal kostenfrei nachgeholt. Findet sich innerhalb von vier Wochen kein Ersatztermin, der dem Auftraggeber zumutbar ist, kann er von den betroffenen Leistungen kostenfrei zurücktreten.
(2) Der Auftraggeber kann den Termin bis 48 Stunden vorher kostenfrei verschieben.
(3) Sagt der Auftraggeber einen Termin ab oder kündigt er den Vertrag, bevor die Leistung erbracht ist, kann der Auftragnehmer folgende Pauschalen verlangen:
- bis 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei,
- 6 Tage bis 48 Stunden vor dem Termin: 25 % der vereinbarten Vergütung,
- weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Abbruch vor Ort nach § 5 Absatz 6: 50 % der vereinbarten Vergütung.
Der Auftraggeber kann nachweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer kann einen höheren Anspruch nach § 648 BGB nachweisen. Das Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 17) bleibt unberührt.
(4) Kann der Auftragnehmer einen Termin wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder aus ähnlichen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht wahrnehmen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann eine gleich qualifizierte Vertretung den Termin übernehmen. Ist beides nicht möglich oder für den Auftraggeber nicht zumutbar, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.
§ 7 Korrekturen, Abnahme und Mängel
(1) Der Auftraggeber prüft die Lieferung innerhalb von 7 Tagen.
(2) Im Preis enthalten sind eine Korrekturrunde bei Fotos und zwei Korrekturrunden bei Filmen. Eine Korrekturrunde umfasst Änderungswünsche am vorhandenen Material, zum Beispiel Helligkeit, Farbe, Ausschnitt, Bildauswahl aus dem vorhandenen Material, Schnittfolge, Texteinblendungen oder ein anderes Musikstück aus der Bibliothek. Der Auftraggeber teilt die Wünsche einer Runde gesammelt in einer Nachricht mit. Neue Aufnahmen und ein geändertes Konzept sind keine Korrektur. Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (Absatz 5) bleiben davon unberührt.
(3) Weitere Korrekturrunden und Zusatzwünsche führt der Auftragnehmer gegen gesonderte Vergütung aus. Er nennt den Preis vorher in Textform. Kosten entstehen erst, wenn der Auftraggeber zustimmt.
(4) Die Abnahme erfolgt durch Erklärung des Auftraggebers in Textform. Sie gilt außerdem als erfolgt, wenn der Auftragnehmer nach der Lieferung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Absatz 2 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Folge nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.
(5) Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte. Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Ist der Auftraggeber Unternehmer, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche nach § 13 Absatz 1.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Die Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den gelieferten Aufnahmen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für folgende Zwecke ein:
- a) Vermarktung der aufgenommenen Immobilie (Verkauf oder Vermietung), insbesondere auf Immobilienportalen, auf der eigenen Website, in Exposés (digital und gedruckt), in sozialen Netzwerken, in Newslettern, in Print- und Online-Anzeigen einschließlich bezahlter Werbeanzeigen sowie in Aushängen und Schaufenstern;
- b) Darstellung der eigenen Tätigkeit des Auftraggebers mit dieser Immobilie als Referenz, auch nach Abschluss der Vermarktung, zum Beispiel in „Verkauft“-Beiträgen.
(2) Das Nutzungsrecht entsteht mit vollständiger Zahlung der Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung für die Zwecke nach Absatz 1 widerruflich gestattet. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer diese Gestattung widerrufen.
(3) Der Auftraggeber darf die Aufnahmen für die Zwecke nach Absatz 1 in Größe und Format anpassen, zuschneiden und komprimieren sowie mit Text, Logo, Grundriss oder Wasserzeichen versehen. Andere Bearbeitungen, insbesondere solche, die den Bildinhalt verändern, brauchen die Zustimmung des Auftragnehmers. Entstellungen sind unzulässig (§ 14 UrhG).
(4) Der Auftraggeber darf die Aufnahmen an Dritte weitergeben, die sie ausschließlich in seinem Auftrag für die Zwecke nach Absatz 1 nutzen, etwa Portale, Druckereien oder Agenturen, sowie an Eigentümer und Verkäufer der Immobilie zur Ansicht. Will ein Dritter die Aufnahmen für eigene Zwecke nutzen, etwa ein Eigentümer, ein anderer Makler oder ein Bauträger, braucht es die Zustimmung des Auftragnehmers.
(5) Nicht gestattet sind insbesondere die Nutzung für andere Immobilien, der Verkauf oder die Lizenzierung der Aufnahmen an Dritte, das Einstellen in Bilddatenbanken sowie die Nutzung zum Training oder zur Verbesserung von KI-Systemen. Der Auftragnehmer behält sich die Nutzung für Text und Data Mining ausdrücklich vor (§ 44b Absatz 3 UrhG).
(6) Bei Immobilienportalen, Exposés und Anzeigen verzichtet der Auftragnehmer auf die Nennung als Urheber. In sozialen Netzwerken freut er sich über eine Markierung.
§ 9 Eigenwerbung des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer zeigt ausgewählte Aufnahmen gern als Beispiele seiner Arbeit, etwa auf seiner Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen, in Präsentationen und bei Wettbewerben. Er nennt dabei weder die Anschrift der Immobilie noch Angaben über Eigentümer oder Bewohner und zeigt keine Details, die eine Zuordnung erleichtern, etwa Hausnummern oder Kennzeichen.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, darf der Auftragnehmer die Aufnahmen nach Absatz 1 nutzen, solange der Auftraggeber nicht widerspricht. Der Widerspruch ist jederzeit in Textform möglich, auch im Interesse des Eigentümers.
(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher, nutzt der Auftragnehmer die Aufnahmen nach Absatz 1 nur, wenn der Auftraggeber im Angebot eingewilligt hat. Die Einwilligung kann er jederzeit in Textform widerrufen.
(4) Nach einem Widerspruch oder Widerruf entfernt der Auftragnehmer die Aufnahmen innerhalb von 14 Tagen aus seinen digitalen Kanälen. Bereits gedruckte Materialien und eingereichte Wettbewerbsbeiträge sind ausgenommen.
(5) Bei Immobilien, die nicht öffentlich vermarktet werden (Off-Market), beginnt die Nutzung erst, wenn der Auftraggeber sie in Textform freigegeben hat.
(6) Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, nutzt der Auftragnehmer zur Eigenwerbung nur mit deren gesonderter Einwilligung.
§ 10 Musik in Filmen
(1) Der Auftragnehmer verwendet nur Musik, deren Lizenz die Nutzung des Films durch den Auftraggeber für die Zwecke nach § 8 Absatz 1 abdeckt, also online, in sozialen Netzwerken, auf Immobilienportalen und in Online-Werbung. Fernsehen, Kino, Radio und Streaming-Dienste sind nicht umfasst.
(2) Die Musik darf nur zusammen mit dem gelieferten Film genutzt werden. Sie darf nicht vom Film getrennt, neu geschnitten oder in anderen Werken verwendet werden.
(3) Plattformen wie YouTube oder Facebook erkennen lizenzierte Musik teilweise automatisch und zeigen einen Hinweis an. Der Auftragnehmer stellt dann den Lizenznachweis zur Verfügung, damit der Hinweis aufgehoben werden kann.
(4) Wünscht der Auftraggeber bestimmte Musik außerhalb der Bibliothek, klärt er die Rechte selbst und auf eigene Kosten, oder der Auftragnehmer übernimmt die Klärung gegen gesonderte Vergütung. Musik, deren Rechte nicht nachgewiesen sind, kann der Auftragnehmer ablehnen.
(5) Fügt der Auftraggeber selbst Musik hinzu, etwa aus der Musikbibliothek einer Plattform, liegt das in seiner Verantwortung.
§ 11 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt der im Angebot genannte feste Gesamtpreis. Er umfasst alle im Angebot genannten Leistungen einschließlich der Anfahrt im Umkreis von 40 km um das Hamburger Rathaus. Fahrten darüber hinaus weist das Angebot gesondert aus.
(2) Nachberechnungen gibt es nur für Leistungen, die der Auftraggeber nach Vertragsschluss zusätzlich beauftragt. Deren Preis nennt der Auftragnehmer vorher in Textform.
(3) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern nennt der Auftragnehmer Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer.
(4) Ist im Angebot eine Anzahlung vereinbart, wird sie mit Vertragsschluss fällig. Die Rechnung oder Schlussrechnung stellt der Auftragnehmer mit der Lieferung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 286, 288 BGB).
(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.
§ 12 Drohnenaufnahmen
(1) Drohnenaufnahmen erfolgen nur, wenn sie im Angebot vereinbart sind.
(2) Der Auftragnehmer fliegt nur im Rahmen der geltenden Vorschriften, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und der Luftverkehrs-Ordnung. In Hamburg liegen große Teile des Stadtgebiets in der Kontrollzone des Flughafens oder in geografischen Gebieten mit besonderen Auflagen. Der Auftragnehmer prüft vorab, ob und in welcher Höhe ein Flug zulässig ist und ob eine Genehmigung nötig ist. Genehmigungskosten und Vorlaufzeiten nennt er im Angebot.
(3) Der Auftraggeber holt, soweit erforderlich, die Zustimmung der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der aufgenommenen Immobilie ein. Ist für benachbarte Grundstücke eine Zustimmung nötig, stimmen die Parteien das Vorgehen vorher ab.
(4) Ob ein Flug sicher möglich ist, entscheidet allein der verantwortliche Fernpilot vor Ort. Kann wegen Wetter, Luftraumbeschränkungen, behördlicher Auflagen oder aus Sicherheitsgründen nicht geflogen werden, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Ist kein Ersatztermin möglich, entfällt die Vergütung für die Drohnenaufnahmen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(4) Gehen Aufnahmen vor der Lieferung verloren, holt der Auftragnehmer sie auf eigene Kosten nach. Ist das nicht möglich oder für den Auftraggeber nicht zumutbar, entfällt die Vergütung für den betroffenen Teil. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(5) Für Inhalt und Rechtmäßigkeit der Vermarktung ist der Auftraggeber verantwortlich, etwa für Exposé-Angaben, Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nach dem Gebäudeenergiegesetz und die Kennzeichnung nach § 15.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers, um den Vertrag durchzuführen (Art. 6 Absatz 1 lit. b DSGVO). Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen für Auftraggeber, die der Auftraggeber mit dem Angebot erhält.
(2) Aufnahmen von Immobilien können personenbezogene Daten enthalten, etwa Personen, Namensschilder, Familienfotos oder Kfz-Kennzeichen. Der Auftragnehmer vermeidet solche Inhalte bei der Aufnahme und macht sie bei der Standardbearbeitung unkenntlich, soweit sie ihm auffallen. Für die Veröffentlichung ist der Auftraggeber datenschutzrechtlich verantwortlich.
(3) Die Dateien werden auf Servern der Hetzner Online GmbH in Deutschland gespeichert. Das Kundenportal ist nur über einen persönlichen, nicht öffentlich verlinkten Zugang erreichbar.
(4) Angaben des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer nicht in KI-Dienste ein, mit denen kein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht. Sie werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
(5) Soweit der Auftragnehmer im Einzelfall personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 15 KI-gestützte Werkzeuge und Visualisierungen
(1) Bei der Bearbeitung setzt der Auftragnehmer KI-gestützte Werkzeuge ein. Im Regelfall beschränkt sich das auf assistive Funktionen im Sinne von Art. 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere Rauschminderung, Hochskalierung, Bildstabilisierung, Farbangleichung, das Entfernen kleiner Störungen, Sprachisolierung, automatische Untertitelung und Schnittunterstützung. Diese Funktionen verändern das Aufgenommene nicht wesentlich.
(2) Generativ erzeugte oder wesentlich veränderte Bild-, Video- oder Tonanteile verwendet der Auftragnehmer nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Dazu gehören virtuelles Einrichten (Home Staging), der Austausch des Himmels und das Entfernen oder Hinzufügen größerer Gegenstände. Er benennt diese Anteile bei der Lieferung in Textform und kennzeichnet die betroffenen Dateien, zum Beispiel mit dem Zusatz „Visualisierung“ im Dateinamen.
(3) Mit der Veröffentlichung wird der Auftraggeber Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689. Er erfüllt die ihn treffenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, insbesondere nach Art. 50 Absatz 4, und kennzeichnet Visualisierungen so, dass Interessenten nicht über den tatsächlichen Zustand der Immobilie getäuscht werden. Die Pflicht des Auftragnehmers beschränkt sich auf die vollständige Information nach Absatz 2.
(4) Aufnahmen von Personen, Stimmen oder Räumen des Auftraggebers verwendet der Auftragnehmer nicht als Eingabe für generative Werkzeuge, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich zugestimmt und die nötigen Einwilligungen der abgebildeten Personen liegen vor.
(5) In das gelieferte Material eingebettete Herkunftsnachweise (Content Credentials nach C2PA) werden nicht entfernt.
§ 16 Speicherung und Löschung
(1) Im Kundenportal bleiben die Dateien 90 Tage ab Bereitstellung abrufbar (§ 4 Absatz 3).
(2) Fertige Dateien bewahrt der Auftragnehmer 12 Monate nach der Lieferung auf, Rohdaten 6 Monate nach der Abnahme. Danach werden sie gelöscht. Einen Anspruch auf Archivierung gibt es nicht. Eine längere Archivierung kann gesondert vereinbart werden.
(3) Aufnahmen, die der Auftragnehmer nach § 9 zur Eigenwerbung nutzt, speichert er bis zum Widerspruch oder Widerruf.
(4) Rechnungen und Geschäftsunterlagen bewahrt der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB.
(5) Auf Wunsch des Auftraggebers löscht der Auftragnehmer Dateien früher, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher, die den Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel schließen (zum Beispiel per E-Mail oder Telefon), haben ein Widerrufsrecht nach der folgenden Belehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Luca Skowronek, Schlehdornweg 23, 22335 Hamburg, Telefon +49 171 1777560, E-Mail business@lucaskowronek.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist
Liegt der Aufnahmetermin innerhalb der Widerrufsfrist, beginnt der Auftragnehmer nur, wenn der Verbraucher das ausdrücklich verlangt. Dafür enthält das Angebot folgende Erklärung zum Ankreuzen:
☐ Ich verlange ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf den Wert der bis dahin erbrachten Leistung zahle und dass mein Widerrufsrecht erlischt, sobald der Vertrag vollständig erfüllt ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Luca Skowronek, Schlehdornweg 23, 22335 Hamburg, E-Mail business@lucaskowronek.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 18 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hamburg. Der Auftragnehmer kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.
(3) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).